Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Online-Plattform für alternative Rohstoffe der Circulania Services GmbH

Stand: 9.7.2020

Inhalt

§ 1 Allgemeine Regelungen
§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers
§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz
§ 4 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz
§ 5 Pflichten der Nutzer
§ 6 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge
§ 7 Haftung des Plattformbetreibers
§ 8 Fremde Inhalte, Freistellung
§ 9 Sonstige Pflichten der Nutzer
§ 10 Datensicherheit und Datenschutzerklärung
§ 11 Abtretung und Aufrechnung
§ 12 Vertragsdauer
§ 13 Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen Circulania Services GmbH, Erkrather Straße 401, D-40231 Düsseldorf,
eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 89147, (nachfolgend
„Circulania“ oder „Plattformbetreiber“), vertreten durch den Geschäftsführer, bietet Kaufleuten im
Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend
„Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, ein Business-to-Business Handelssystem
auf dem von Circulania betriebenen Online-Marktplatz market.circulania.com (nachfolgend:
„Marktplatz“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen, zu nutzen.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen Circulania und dem Nutzer
geltenden Bedingungen für die von Circulania im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen
Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn
diese von Circulania schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese
Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von Circulania in Textform
mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach
Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die
Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen
gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Der Marktplatz ist eine Plattform für ihre Nutzer – die insbesondere als Einkäufer und Lieferant
auftreten – für den Handel mit Gütern und Dienstleistungen, vorrangig mit Sekundärrohstoffen. Der
Marktplatz verfügt über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller
laufenden Geschäftstransaktionen.
(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gem. § 3;
(b) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz durch vom
Nutzer initiierte Ausschreibungen und Auktionen gem. § 4;
(c) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit dem
Plattformbetreiber.


§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz

(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch Circulania. Der
Marktplatz steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.
(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen
Ansprechpartner zu benennen. Bei Absenden des Zulassungsantrages hat er diesen
Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zuzustimmen. Die Annahme des
Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail oder per Telefax. Durch die
Zulassung kommt ein Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen Circulania und dem jeweiligen
Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Nutzer zu zahlende Vergütung richtet
sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf dem Marktplatz nach Zulassung einsehbar sind.
Für die Zulassung fallen keine Gebühren an.
(3) Die jeweils anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach jeder
Transaktion abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl.
Mehrwertstellung zum jeweils geltenden Steuersatz, fällig.
(4) (leer)
(5) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf
Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber Circulania und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und
vollständig sind. Er verpflichtet sich, Circulania alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben
unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von
Mitarbeiter-Logins gemacht werden. Circulania übernimmt für die von Nutzern gemachten Angaben
keine Gewähr für deren Wahrheit und Vollständigkeit.
(6) Circulania ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum
Marktplatz vorläufig oder endgültig zu sperren oder einzuschränken, falls ein hinreichender Verdacht
besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese
Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene
Kosten ausräumt.
(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet
werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem
unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung eventueller
Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht
des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer Circulania hierüber unverzüglich informieren.
Sobald Circulania von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird Circulania den Zugang des
unberechtigten Nutzers sperren. Circulania behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines
Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird Circulania den Nutzer hierüber unverzüglich
informieren.

§ 4 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz

(1.1.) Anbieter haben die Möglichkeit, Auktionen zur Eröffnung einzureichen, also Waren und
Dienstleistungen auf dem Marktplatz anzubieten.
(1.2.) Hierbei wird die Ware oder Dienstleistung näher beschrieben. Der Beschreibung ist nach den
geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Vorgaben vorzunehmen. Insbesondere muss eine
Ware entsprechend des KrWG als Produkt, Nebenprodukt, Abfall oder gefährlicher Abfall
beschrieben sein. Ein Produktdatenblatt und ein Sicherheitsdatenblatt sind bei Produkten und
Nebenprodukten mindestens in deutscher Sprache beizufügen. Falls nach den geltenden
Rechtsvorschriften und behördlichen Vorgaben zulässig, kann dies auch in englischer Sprache erfolgen.
(1.3.) Die Auktionen sind mit Startdatum und -uhrzeit, Enddatum und -uhrzeit, Startpreis und
gegebenenfalls Mindest-Gebotsschritten und Mindestverkaufspreis anzulegen.
(1.4.) Auktionen beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern
stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar.
(1.5.) Eine Auktion wird nicht unmittelbar freigeschaltet, sondern von Circulania stichprobenartig
geprüft. Die Prüfung umfasst nicht die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften und behördlicher
Vorgaben wie die Verletzung von Rechten Dritter, z.B. von Urheber- und Markenrechten. Durch die
Prüfung macht sich Circulania die Inhalte der Auktion nicht zu eigen. Die Prüfung sichert die Qualität
der Auktionen insbesondere durch Überprüfung der korrekten und vollständigen Bezeichnungen, zur
individuellen Einladung möglicher Bieter und Einschätzung zu alternativen Nutzungsmöglichkeiten
der angebotenen Waren. Der Prüfprozess kann gegebenenfalls mehrere Tage andauern. Nach
Prüfung wird die Auktion entweder dem Anbieter zur erneuten Einreichung unter Hinweis auf die
Gründe, welche nicht zu einer Freischaltung führten, zurückgegeben oder freigeschaltet. Ein
Anspruch auf Freischaltung oder beschleunigte Bearbeitung besteht nicht.
(1.7.) Es besteht auf Wunsch die Möglichkeit, dass eine Auktion nur einem eingeschränkten
Nutzerkreis zur Verfügung steht.
(1.8.) Anbietern ist es auf keinen Fall erlaubt, an einer von ihnen eröffneten Auktion als Bieter
teilzunehmen. Ebenso wenig dürfen Anbieter durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an einer von
ihnen eröffneten Auktion oder Ausschreibung als Bieter teilnehmen.
(2.1.) Bieter haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Anbieter auszuwählen und für deren
Auktionen Gebote abzugeben.
(2.2.) Bei Auktionen gibt der Bieter ein verbindliches Angebot durch Abgabe eines Gebots ab. Das
Angebot erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bieter nach Ablauf der
Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der
Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
(2.3.) Soweit zwischen einem Bieter und Anbieter nichts anderes vereinbart ist oder nicht
ausdrücklich in den Auktionsbedingungen eine andere Frist angegeben ist, ist ein Bieter ab dem Ende
der Dauer der Auktion 30 Tage an sein Angebot gebunden („Annahmefrist“). § 156 BGB wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
(2.4.) Nutzer haben keinen Anspruch darauf, zur Teilnahme an einer bestimmten Auktion eingeladen
zu werden oder zu dieser bieten zu können.
(3) Ein Anbieter ist frei in der Wahl, ob er das zum Ablauf der Auktion höchste Gebot innerhalb der
Annahmefrist (siehe § 4 Absatz 2) annimmt. Der Vertrag kommt zustande, wenn ein Anbieter das
Angebot eines Bieters durch Abschicken einer Bestätigung annimmt. Die Bestätigung erfolgt per eMail.
(4) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich
zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen
verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen
haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für
Dritte.
(5) Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die auf der Plattform des jeweiligen
Marktplatzes maßgebliche Systemuhrzeit. Nur innerhalb der vom Bieter vorgegebenen Laufzeit von
Auktionen können Gebote abgegeben werden.
(6) Circulania behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Marktplatzes sowie die
dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern, einzuschränken oder zu erweitern, wenn hierdurch
die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich
beeinträchtigt wird. Circulania behält sich das Recht vor, den Marktplatz einzustellen. Circulania wird
die Nutzer des Marktplatzes über Änderungen entsprechend informieren.


§ 5 Pflichten der Nutzer

(1) Die Einreichung von Auktionen oder ein Angebot darf nicht erfolgen, wenn
(a) die Angaben so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;
(b) die Eröffnung oder Durchführung der Auktion oder des Verkaufs nach der jeweils für den
intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche
Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es sind insbesondere die Vorschriften
des KrWG und beim Nutzer gegebenenfalls individuell bestehender behördlicher Anordnungen nach
diesem Gesetz einzuhalten. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren
Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder
jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen
und Parteien, lebende Tiere etc. Circulania ist berechtigt, eine solche Auktion oder ein solches Angebot
unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.
(2) Güter oder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis
angeboten werden dürfen, dürfen auf dem Marktplatz nur eingestellt, angeboten und nachgefragt
werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Güter oder Dienstleistungen aufgenommen
wurde und die Ware oder Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis
abgegeben wird.
(3) Werbung für nicht auf dieser Plattform angebotene Artikel ist unzulässig.
(4) Nutzer dürfen Adressen, eMail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung
der Dienste dieser Plattform erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die
vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten
weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige
Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher
zugestimmt bzw. nicht widersprochen.


§ 6 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge

(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der
jeweiligen Nutzer. Circulania übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder
eine Garantie für die Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen sowie für Folgeschäden hieraus. Circulania trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung
der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
(2) Circulania kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer
übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die
wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
(3) Die Regelungen dieses § gelten nur insoweit Circulania nicht selbst Vertragspartner eines auf dem
Marktplatz geschlossenen Vertrages ist.


§ 7 Haftung des Plattformbetreibers

(1) Circulania haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Vorschriften. Circulania haftet ebenfalls im Falle von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer
Garantie oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung nach den gesetzlichen
Vorschriften. Circulania haftet für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung
bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden
begrenzt, mit dessen Entstehen Circulania bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt
bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Für von Circulania nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt
Circulania keine Haftung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Circulania nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann,
wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht
vermeidbar gewesen wäre. Die Unvermeidbarkeit des Verlustes durch angemessene
Datensicherungsmaßnahmen hat der Nutzer zu beweisen.
(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von
Circulania auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte
Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen von Circulania.
(6) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites oder
sonstige Dienste Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet
Circulania weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch
für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet Circulania nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

§ 8 Fremde Inhalte, Freistellung

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz
einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten
Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere
Urheber- oder Markenrechte verletzen.
(2) Circulania macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert
dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Auktionen
angebotenen Waren und Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere
Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
(3) Circulania behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen
strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen oder gegen diese
Nutzungsbedingungen, insbesondere § 5 und § 8 Abs. 1 u. 2, verstoßen.
(4) Der Nutzer wird Circulania von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Circulania
wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer
eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat.
Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Circulania
einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 9 Sonstige Pflichten der Nutzer

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit
einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und
gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende Änderungen Circulania umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet
sind, die Leistungserbringung, die Leistungsannahme oder die Sicherheit des Marktplatzes von
Circulania zu beeinträchtigen, z.B. bei Entzug der Genehmigung als Entsorgungsfachbetrieb,
Versagung der Speditionsgenehmigung, Verlust der Genehmigung zur Erbringung einer
Dienstleistung, jeweils unabhängig davon, ob diese Maßnahme rechtskräftig ist oder nicht,
Untergang des Eigentums oder Besitzes an einem offerierten Produkt;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung
durch den Nutzer erforderlich ist;
(d) Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs
zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des
Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht
berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen
Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder
sonstiger Schadsoftware behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, Circulania alle Schäden zu
ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und
darüber hinaus Circulania von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und
Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den
Nutzer gegen Circulania geltend machen.

§ 10 Datensicherheit und Datenschutzerklärung

(1) Der Plattformbetreiber verarbeitet Daten. Der Plattformbetreiber weist hierbei ausdrücklich auf
seine separate Datenschutzerklärung hin.
(2) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber Circulania und allen anderen
Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen
Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten wurden und werden. Insbesondere hat der Nutzer selbst
dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt
wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

§ 11 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit
Circulania auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber Circulania ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen
Gegenforderungen berechtigt.

§ 12 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch Circulania gem. § 3.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende
gekündigt werden.
(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für Circulania insbesondere:
(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach
Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) der Verstoß eines Nutzers gegen § 9 Abs. 1 lit. b) dieser Nutzungsbedingungen;
(c) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;
(d) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 3 Abs. 2 und 3 zu
leistenden Zahlung um mehr als drei Wochen.
(e) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von
Circulania liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand oder unverschuldeter Zusammenbruch von
Leitungsnetzen.
(4) Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf den Nutzungsvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen der Sitz des
Plattformbetreibers. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen
Teilen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch
eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Nur soweit dies für eine Vertragspartei eine
unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. Die Regelung
dieses Absatzes gilt entsprechend bei Regelungslücken.